Kostenübername

Die Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen nach Verordnung des Arztes. Patienten ab dem 18. Lebensjahr leisten eine Zuzahlung von 10%. Eine Befreiung hiervon ist jedoch in einigen Fällen möglich. Bei Bedarf informiere ich Sie gerne näher darüber.

Verordnungsweg

Folgende Ärzte verordnen eine logopädische Behandlung:

• Kinderarzt

• Hausarzt

• HNO-Arzt

• Neurologe, Psychiater

• Kieferorthopäde, Zahnarzt

Hausbesuche

Auf Verordnung Ihres Arztes (z. B. bei Bettlägerigkeit) übernimmt die Krankenkasse KOSTEN für einen HAUSBESUCH. So kann ich Sie bei Ihnen zuhause oder z. B. in einer betreuenden Einrichtung wie in einem Seniorenheim behandeln.

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